Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fotografie Arend, www.foto-arend.de, Inhaber Matthias Arend
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Fotografie Arend.
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Fotografie Arend oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Fotografie Arend ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Fotografie Arend den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Fotografie Arend vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.
2.4 Gegenstand der Beauftragung von Fotografie Arend durch einen Kunden kann beispielsweise die Begleitung einer Hochzeit, einer Sportveranstaltung, Familienfeiern, ein Portrait- (Fashion-, Dessous-, Akt- etc.) Fotoshooting, eine Fotoparty, ein Schwangerschafts- oder Newborn-Fotoshooting, Fotografen-Seminare, Workshops, Businessfotos, usw. sein.
3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Fotografie Arend zu äußern.
3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Für den Fall, dass Fotografie Arend einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist) mit hinzuzuziehen, hat sich der Kunde selbst um Diese zu kümmern. Sollte Fotografie Arend mit der Hinzuziehung beauftragt werden, werden diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung beauftragt. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Fotografie Arend und dem/n Dritten zustande.
3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Fotografie Arend ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.
4 Überlassung von Lichtbildern zur Auswahl – Reklamationsfrist
Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.
4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Fotografie Arend. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
4.3 Der Kunde sucht aus den digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die er (neben den in den Paketen bereits enthaltenen Anzahl an Lichtbildern) käuflich erwerben möchte. Hierfür nutzt Fotografie Arend die Plattform scrappbook. Deren AGBs sind der Webseite des Unternehmens zu entnehmen.
4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
5 Übergabe von Dokumenten
5.1 Fotografie Arend behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.
5.2 Fotografie Arend ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Fotografie Arend vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.
5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Fotografie Arend, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.
6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail (oder in vergleichbarer Weise z.B. WhatsApp) mit dem vom Kunden angenommenen Angebot von Fotografie Arend erhalten hat, hält sich Fotografie Arend diesen Termin für den Kunden frei. Fotografie Arend kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
6.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages des Angebots (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) sofort zur Zahlung fällig. Die Reservierungsgebühr wird von der späteren Rechnung abgezogen. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Fotografie Arend einbehalten. Sie ist u.a. als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge eventuell für diesen Termin abgesagt, und nicht angenommen werden konnten.
6.2.1 Für die Reservierung eines Hochzeits-Fotoshootings wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages des Angebots (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Reservierungsgebühr wird von der späteren Rechnung abgezogen. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Fotografie Arend einbehalten. Sie ist als u.a. als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge eventuell für diesen Termin abgesagt, und nicht angenommen werden konnten.
6.3 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
6.4 Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
6.5 Bei einer Stornierung 7 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.
6.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres – ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.
6.7 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, oder erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr, Mehrpreis Kilometer und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr und der Mehrpreis Kilometer fällig.
7 Absage durch Fotografie Arend – Änderungen im Fotoshooting-Ablauf
7.1 Kann Fotografie Arend aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
7.2 Fotografie Arend wird sich bemühen, einen Ersatztermin oder Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Fotografie Arend nicht.
7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Fotografie Arend zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von Fotografie Arend.
8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Fotografie Arend darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine schriftliche Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter/ Hochzeitspaar etc. eingeholt werden.
8.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Fotografie Arend darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die diese Genehmigung nicht erteilt haben bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder Fotografie Arend gegenüber, stellt der Kunde damit Fotografie Arend von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers schriftlich einzuholen.
8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Fotografie Arend, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
8.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.
9 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Fotografie Arend
Als Kunde von Fotografie Arend bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:
9.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem vereinbarten Termin am vereinbarten Shootingort eintreffen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Fotografie Arend, davon im Einzelfall abzuweichen.
9.2 Fotografie Arend übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.
9.4.1 Newborn-Fotoshootings sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden und können grds. bis zum 3. Lebensmonat erfolgen.
9.4.2 Das Fotoshooting findet beim Kunden zu Hause statt oder einem gemeinsam vereinbarten anderen Ort (zzgl. der Berechnung von Anfahrtskosten ab 30 km Anfahrt) statt. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.
9.4.3 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dies ist ein Service von Fotografie Arend.
9.4.4 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich selber.
9.5 Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
9.7 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Fotografie Arend übernimmt hierfür keine Haftung.
10 Bearbeitung der angefertigten Bilder
10.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch Fotografie Arend optimiert.
10.1.1 Alle verwertbaren Bilder einer Hochzeitsreportage werden professionell bearbeitet. Eine zuvor festgelegte Anzahl an Fotos ist im Paket ohne Mehrpreis enthalten.
10.2 Der Kunde hat nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Fotografie Arend entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / den zugehörigen Social-Media-Accounts entsprechend einen Eindruck verschaffen.
10.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email oder Funktion über scrappbook ist ausreichend) Fotografie Arend etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.
11 Gutscheine
11.1 Der Kunde kann bei Fotografie Arend Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Fotografie Arend. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
11.2 Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt. Sollte es wider erwarten zu einer Schließung von Fotografie Arend innerhalb der drei Jahre kommen, verfallen die Gutscheine ersatzlos.
12 Nutzungsrechte und Urheberrecht
12.1 Fotografie Arend steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
12.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. (und im Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben).
12.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
12.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
12.5 Ebenso ist eine Verwendung in Social Media Kanälen gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
12.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenz vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
12.7 Fotografie Arend räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Fotografie Arend erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
12.8 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Fotografie Arend zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
12.9 Bei Fotografie Arend verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
12.10 Auf Anfrage durch Fotografie Arend ist der Kunde verpflichtet, Fotografie Arend Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
12.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Fotografie Arend in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Fotografie Arend wie folgt als Urheber benennen: Fotografie Arend – www.foto-arend.de
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.
12.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Fotografie Arend.
13 Kundenbilder, die nicht von Fotografie Arend erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung
13.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Fotografie Arend ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.
13.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Fotografie Arend von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
13.3 Fotografie Arend ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Fotografie Arend verstoßen (z.B. Nacktbilder von Kindern). In diesem Fall ist Fotografie Arend berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Fotografie Arend besteht nicht.
13.4 Eine Haftung von Fotografie Arend für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Fotografie Arend von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
13.5 Sind Leistungen von Fotografie Arend teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Fotografie Arend auf Vergütung unberührt.
13.6 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Fotografie Arend überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Fotografie Arend diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.
14. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
14.1 Für Fotografie Arend vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Fotografie Arend bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6-8 Wochen zur Verfügung zu stellen.
14.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Fotografie Arend setzt voraus, dass Fotografie Arend sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Fotografie Arend nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
14.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
15 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren
15.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Fotografie Arend genannten Honorare. Die jeweils angegebenen Preise gelten ohne Mehrwertsteuer, da Fotografie Arend von der Umsatzsteuer befreit ist.
15.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
15.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:
• Anreisekosten i.H.v. 0,30 € / pro angefangenen Kilometer – ab einer Anreise von mehr als 30 km vom Wohnort von Fotografie Arend
• Overtime i.H.v. 50,00 € für jede angefangene neue Stunde (Fotografie Arend behält sich vor, dem Kunden eine Kulanzzeit einzuräumen).
• Übernachtungskosten
15.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Fotografie Arend ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
15.5 Soweit der Kunde Leistungen von Fotografie Arend in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Fotografie Arend gewährt.
16 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
16.1 Fotografie Arend ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Fotografie Arend berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
16.2 Die Rechnungsstellung durch Fotografie Arend erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.
16.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Fotografie Arend sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
16.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Fotografie Arend, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
17 Übertragung des Vertrages
Fotografie Arend ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung durch Fotografie Arend für die Leistungen bleibt unberührt.
18 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
19 Haftung von Fotografie Arend und Verjährung
19.1 Fotografie Arend haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
19.2 Im Übrigen ist die Haftung von Fotografie Arend auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
19.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil etc. von Fotografie Arend und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Fotografie Arend. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
19.4 Fotografie Arend haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.
19.5 Fotografie Arend haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Fotografie Arend erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
19.6 Wird Fotografie Arend von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Fotografie Arend von der Haftung frei und erstattet Fotografie Arend sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Fotografie Arend bleibt hiervon unberührt.
19.7 Für Schäden an Fotografie Arend durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Fotografie Arend auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Fotografie Arend nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
19.8 Fotografie Arend haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Fotografie Arend liegen.
19.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Fotografie Arend verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
19.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Fotografie Arend verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
19.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Fotografie Arend sowie Dritten, die durch Fotografie Arend eingeschaltet wurden.
20 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität
20.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.
20.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Fotografie Arend nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet.
21 Schadensersatz und Vertragsstrafe
21.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Fotografie Arend zu zahlen.
21.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Fotografie Arend) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
22 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
22.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
22.2 Fotografie Arend nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
22.3 Erfüllungsort ist Neustadt an der Aisch. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Nürnberg.
22.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
22.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
Stand: Oktober 2023